Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen


Diese Bedingungen gelten für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen des Paulinenkrankenhauses zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

  1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel für dieses sowie für den Veranstalter bindend. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des
  2. Die Rechnungen des Hotels sind 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
  3. Der Veranstalter muss dem Paulinenkrankenhaus die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens vier Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichung der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden bis zu max. 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde.
  4. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Paulinenkrankenhaus dies zu verantworten hat, so behält das Paulinenkrankenhaus den Anspruch auf Zahlung der Miete: je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren, hat das Paulinenkrankenhaus auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Paulinenkrankenhauses. Absagen von Seiten des Veranstalters haben schriftlich zu.
  5. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Paulinenkrankenhaus kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Paulinenkrankenhaus abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den Feuerwehr-polizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfall kann das Paulinenkrankenhaus die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes.
  6. Soweit das Paulinenkrankenhaus für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters:
    Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Paulinenkrankenhaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung.
  7. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Speisen usw.) kann darüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkengeld.
  8. Zeitungsanzeigen, die Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Paulinenkrankenhauses. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche  Interessen  des  Paulinenkrankenhauses  beeinträchtigt, so hat das Paulinenkrankenhaus das Recht, die Veranstaltung abzusagen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.
  9. Hat das Paulinenkrankenhaus begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung.
  10. Ist der Veranstalter Kaufmann, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Paulinenkrankenhauses vereinbart. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihrer möglichst nahekommenden gültigen Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen müssen schriftlich festgelegt werden. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieses.
  11. Die allgemeinen Bedingungen sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen.
  12. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

Kontakt

GÄSTEHAUS PAULINE

Dickensweg 25-39
14055 Berlin
Tel.: +49 (0)30 75654060
E-Mail: 
empfang@gaestehaus-pauline.de

Der Empfang ist von 7:30 - 17:00 Uhr besetzt.
Vor Ort ist nur Kartenzahlung möglich.

Vor Ort am Eingang des Gebäudes (Richtung Krankenhaus) befindet sich ein Schlüsseltresor, der mit dem zugesanten PIN die Karte für das Zimmer erstellt und ausgibt.
Die Wegbeschreibung entnehmen Sie bitte auch dieser E-Mail.

Empfohlen von

Image
Image

Zahlungsmöglichkeiten

Image

Suchen